verfahren
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 8
hat eine ganz andere Bedeutung als das althochdeutsche farfaran = dahinfahren, sterben; auch wird es im anderen Sinne gebraucht als wenn man von einer verfahrenen Sache spricht; schon näher kommt man der seemännischen Bedeutung, wenn man an das in und um Gröningen gebräuchliche vervoaren denkt, das = verhuizen, also = umziehen ist, eine andere Wohnung beziehen oder von einem Orte zum andern ziehen. Man spricht nämlich: „eine Tro e verfahren‟ und meint dam it, sie von einer Stelle (wo sie keine Dienste mehr leisten kann) nach einer anderen (wo sie wieder fest gemacht wird) bringen, z. B. von einem Poller oder von einer Boje nach der andern verfahren beim Verholen eines Schiffes oder beim Durchschleusen eines solchen. Und zwar ist der ursprüngliche Gedanke der gewesen, daß die Ortsveränderung der Tro e mit Hilfe eines Bootes vor genom men, daß sie ausgefahren und dann von einer Stelle zur andern weiter gefahren wurde.
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