Schiffsbesichtigungskommission

Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 7
die, eine Kommi ion bei der Kaiser lichen Marine, bestehend aus einem Seeoffizier und den nötigen tech nis chen Mitgliedern, deren Aufgabe es ist, Hand els damp fer auf ihre Brauchbarkeit als Kriegschiffe zu be sicht i gen und sich über ihre Verwendbarkeit im Falle einer Mobilmachung etc. auf dem Laufenden zu erhalten. Schon vor 600 Jahren wußte man von einer, allerdings nur nach Bedarf im einzelnen Falle zusammentretenden Schiffsbesichtigungskommi ion. Im Jahre 1293 erteilte König Philipp der Schöne von Frankreich als Lehnsherr über Flandern „den Bürgern und Einwohnern von Lübeck, Gothland, Riga, Campen, Hamburg, Wismar, Rostock, Stralsund und Elbingen und einigen anderen das deutsche Meer befahrenden Kaufleuten, bey ihrer Fahrt auf Flandern oder von da zurück, es sey zu Wa er oder zu Land, in allen Teilen seines Reichs freyen Handel gegen Erledigung der üblichen Abgaben. Jedoch sollten sie nirgends nach Frankreich Wolle, Leder oder andere Waren aus England, Schottland oder Irland oder aus Lande ste i len, die der Herrschaft der Engländer unterworfen sind, einführen, noch selbst auf dem Meere verschiffen, bei Verfall des Gutes und anderen Strafen nach des Königs Gutdünken. Ebenso sollten sie keine Güter aus Frankreich nach England führen und daselbst verkaufen, bei gleicher Strafe. Auch behält sich der König vor, ihre Schiffe, die er zum Kriegführen bedürfe, ihnen abzumieten oder abzukaufen, nach der Schätzung von vier unbescholtenen Männern, zur Hälfte aus ihrer, zur andern aus des Königs Untertanen genommen. ‟ (Sartorius.  —  Lappenberg, Hansa, I 272.)
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