Grund

Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 4
der, wird in der Seemannsprache hauptsächlich im Sinne von Meeresboden gebraucht. Beim Lothen mit dem Handloth hört man den dam it beauftragten Matrosen oft genug au ingen: „15 Meter und keinen Grund!‟ Eine wichtige Sache ist es, mit dem gro en Loth den Me eres grund auf seine Beschaffenheit zu untersuchen. Zu diesem Zwecke wird das Lot mit Talg best richen, die Erde die dann daran hängen bleibt, wenn es den Me eres grund berührt, ist eine Grund probe, je nach ihren Bestandteilen aus Sand, Muscheln oder dergl. hat man unter Umständen einen gewi en Anhaltspunkt für die Gegend in der sich das Schiff befindet.  —  Sonst ist der Seemann ängstlich bemüht, eine „gründliche‟ Berührung zu vermeiden, nicht nur weil es überhaupt gefährlich ist, wenn das Schiff auf Grund kommt, sondern es steckt offenbar den Seeleuten noch eine Scheu davor im Blute von den Zeiten her, da es Rechtens war, da ein Schiff mitsamt seiner Ladung dem verfiel, de en Grund es berührt hatte. Ein barbarisches Recht, oder vielmehr Unrecht, diese grundroringe, das Grundrührrecht, das sich übrigens nicht nur auf Schiffe und die See beschränkte, sondern auch von anderen Fahrzeugen auf dem festen Lande galt. So konnte es vorkommen, daß einer mit seinem Wagen über eine Brücke fahren wollte und wegen schlechten Zustandes derselben umwarf; dann wurde nicht der, der die Brücke hätte bauen und be ern sollen, best raft, sondern der Fuhrmann, und zwar durch Beschlagnahme des Wagens samt der Ladung. Karl V. (peinliche Halsgerichtsordnung, Art. 218) schaffte dieses „Recht‟ ab.
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