Embargo
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 3
der, eine Beschlagnahme eines Schiffes, sei es im Kriege durch eine feindliche Macht, sei es im Frieden durch obrigkeitliche Anordnung. Durch Embargo wird das Schiff verhindert, den Hafen zu verla en, also in seiner Bewegung beschränkt. Daher ist die Form des Wortes und die nächste Herkunft zwar spanisch, die Abstammung aber deutsch, denn das mittelhochdeutsche barre (s. Barre) hieß schon nicht mehr bloß Balken, sondern Zaun, Gehege, Schranke . — Früher nannte man „ein Schiff mit Embargo belegen‟ auch das, was jetzt zu den Obliegenheiten der Schiffsbesichtigungskommi ion (s. d.) gehört. In England ist das Wort so gang und gäbe, daß man es bildlich anwenden kann, „to lay an embargo on free speech.‟
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