Dispacheur

Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 3
der, der Mann, der Sachverständige, der schätzt, berechnet und verteilt, wieviel ein jeder, der an einem Schiffe Anteil hat, zahlen muß, zur Ausgleichung des Schadens, wenn das betreffende Schiff Havarie gelitten hat. Es muß ein vereidigter, vertrauenswürdiger, zu dem Amte staatlich bestellter Mann sein.  —  Das Wort kommt von Dispache und dieses vom span is chen despachar, abfertigen; englisch despatch; französisch dépécher; deutsches Fremdwort depeschieren, Depesche. Das Zeitwort soll vom spätlateinischen dispedico  —  dis als Negation und pedica, Fe el  —  kommen, würde also einen bedeuten, der mit ungefe eltem, eiligem Fuß abgefertigt ist, eine Botschaft zu best ellen, zu expedieren.
Readham'da tam maddeyi gor →