abandonniren
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 1
von Seiten des Vers i cher ten dem Versicherer ein verunglücktes oder vom Feinde genom menes Schiff gegen einen gewi en Prozentsatz der Ver sic he rungs sum me überla en und sich aller Ansprüche darauf begeben. Ein Wort, das wir zwar in französischer Form gebrauchen, das auch samt dem Substantiv A ban donne ment aus dem französischen Seerecht zu uns herübergekommen ist, das aber seinerseits doch wieder von dem echt deutschen Worte ban, bann stammt, welches ein Gebot oder Verbot unter richterlicher Strafandrohung, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet bedeutet, entsprechend dem angelsächsischen bann, englisch bann, Bann, Acht, Aufgebot, Bekanntmachung (Kluge). Schon früh entlehnten die Franzosen das Wort aus dem Deutschen, vermutlich in der Merowingerzeit, und machten das altfranzösische band on, Befehl, Jurisdiction, öffentliche Verkündigung daraus; in Verb in dung mit dem Präfix a und der Endung er ward es zu dem neufranzösischen Zeitwort abandonner ausgestaltet, mit seinen zahlreichen Bedeutungen, denen allen aber der Begriff verla en, aufgeben gemein ist.
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