Dippen
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 3
die Flagge, sie zum Gruße niederholen. Das Wort müßte eigentlich diepen geschrieben werden. In Ostfriesland heißt es düpen und bedeutet tiefen, tiefer machen, niedriger hängen, herunterziehen. Die neuerdings (Herbst 1900) zwischen der Mehrzahl der deutschen Reedereien getroffene Vereinbarung über den Austausch des Flaggengru es auf See für die Schiffe der deutschen Hand els marine enthält folgende Be stim mun gen: 1. Sobald ein in Sicht kommendes Schiff als solches erkannt wird, mit dem Flaggengruß zu wechseln ist, ist sofort die Heckflagge zu setzen, ohne Rücksicht darauf, ob das andere Schiff diesel be bereits führt, oder welchem Schiff die Pflicht des ersten Grußes obliegt. Die Flagge ist zu setzen, so lange die Positionslaternen nicht angezündet sind. 2. Die Pflicht des ersten Grußes hat: a. wenn ein Schiff vom andern überholt wird, das überholende Schiff, b. wenn eines der Schiffe still liegt, das in Fahrt befindliche Schiff, c. auf den von Europa ausgehenden Linien das auf der Ausreise befindliche Schiff, d. in allen übrigen Fällen dasjenige Schiff, das am nördlichsten steht. Beim Ein-und Auslaufen auf Häfen, sowie auf Revieren (d. h. Flü en s. Revier), hat immer das nach See steuernde Schiff zuerst zu grüßen. Das hiernach zum Gruß verpflichtete Schiff hat seine Flagge zu dippen, sobald das andere Schiff in der Peilung zwei Strich vorderlicher als dwars steht, jedenfalls aber nicht später; die Flagge bleibt dann solange gedippt, bis von dem anderen Schiff der Gegengruß erfolgt ist, und ist alsdann wieder vorzuheißen. Haben die Schiffe einander pa iert, so hat das zum ersten Gruß verpflichtet gewesene Schiff die Flagge zuerst wieder niederzuholen, sofern die Flagge nicht aus be sonde ren Gründen gesetzt bleiben muß.
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