Praktika

Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 6
die, heißt die Verkehrserlaubniß für ein Schiff. Ist ein solches in einen Hafen eingelaufen, so erscheinen der Hafenkapitän und der Hafenarzt, um fest zus tellen, ob gesundheitliche Bedenken gegen den Verkehr seiner Besatzung und seiner Pa agiere mit dem Lande bestehen. Ist das der Fall, so muß das Schiff Quarantäne halten, ist es nicht der Fall, so erhält es die Praktika; eigentlich die Erlaubnis zu „praktizieren,‟ französisch pratiquer, italienisch pratt i care, mittellateinisch practic are, vom griechischen prattein, tun, machen, handeln, ausüben (die Kunst des Arztes, des Anwaltes). Die üble Nebenbedeutung, namentlich in der Mehrzahl „Praktiken,‟ ist schon früh dem Worte angehängt worden. Im Französischen heißt pratique überhaupt traite, communication, commerce.
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