Nahrungszweig, erlaubter
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 6
nennt man wohl scherzhaft die Seefahrt. Wenn einer ihrer bei andauernd schlechtem Wetter oder sehr langem Seetörn recht müde ist und sie verwünschen möchte, so fängt er wohl mit einer Verwünschung an, unterbricht sich dann aber und sagt: „na, sie ist ja aber ein erlaubter Nahrungszweig.‟ Der Ausdruck stammt aus der alten Litanei, die auf Schiffen, wo ein Pfarrer ist, an Bord und in den Marine kir chen am Lande am Bußtag gebetet wird und bis vor Kurzem eine Fürbitte enthielt für Bergbau, Handel, Seefahrt „und andere erlaubte Nahrungszweige.‟ Das Gebet ist also zu einer Zeit verfaßt, in der die Seefahrt vielfach als unerlaubter Nahrungszweig, als Seeräuberei, betrieben wurde.
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