Verklarung

Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 8
die. Verklarung ablegen heißt: sich vor dem zuständigen Richter über einen an Bord auf See erlebten Unfall, eine Havarie etc. etc. verhören la en und dabei sich über die näheren Umstände erklären, sie erläutern, die Sache deklarieren. Verklaren heißt an sich weiter nichts als erklären, wie man auch in hochdeutschen Mundarten anstatt erklären verklären sagt; es hieß aber be sonders schon im Mittelniederdeutschen „vor Gericht erklären.‟ Lübecker Urkunde von 1413: „Alse de vorescrevenen schelinge in yegenwardicheyt vnses rades... vorlud vnde vorclared worden.‟  —  Altfriesisch foerclaria, erklären; foerclaringhe = Verklarung.
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