Pflicht
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 6
die. Doornkaat: „Auf kleinen Schiffen und namentlich solchen, deren Raum offen ist und die kein eigentliches Deck oder Vordeck haben, ein abgezimmerter mit einem Deck oder Verdeck versehener kleiner Raum im Hinter und Vorderteil von Fluß- und Wattschiffen oder Tjalken, welcher im Hinter teil die Stelle einer Kajüte auf großen Schiffen vertritt und als solche achterpflicht heißt, während die förpflicht oder der bedeckte und abgezimmerte Raum im Vorderteil solcher Schiffe auch for under genannt wird (s. Farunner).‟ Es ist die Form Pflicht eine der schlimmsten hochdeutschen Verdunkelungen der Seemann prache. Das Wort heißt nicht Pflicht, sondern Plicht. Nie der deutsch plicht; niederländisch plecht, plicht; auf Wangerooge pliucht; schwedisch und dänisch pligt; norwegisch plitt; offenbar verwandt mit dem englischen plight = Decke, da die Plicht doch bedeckt ist und ein Deck darstellt. Das „Bremer Wörterbuch‟ sagt: Pligt = ein kleiner Raum vorn und hinten auf einem Schiffe. Es war aber ursprünglich wohl die Bedeutung auf den vorderen Raum beschränkt. Das geht eine steils aus der Übersetzung Kilians hervor, der plecht van 't schip mit prora wiedergibt, and ern teils auch aus der Bezeichnung Plichtanker . Der heißt so, weil er auf der Plicht seinen Platz hat, um stets bei der Hand zu sein. Den Anker braucht man aber in der Regel vorn; so war die forplicht jedenfalls die eigentliche Plicht. Das wird auch durch den noch gangbaren Ausdruck Bootspflicht bestätigt, denn so heißt der erhöhte, mit einem Gräting gedeckte Teil vorn, am Bug eines Bootes. Noch deutlicher wird dies durch die Zusammensetzung „ Lausepflicht ‟. Damit ist der Raum vorn am Gallion bezeichnet; da wo der Mann seine Notdurft verrichtet, macht er auch seine Toilette, da kämmt er sich, und daß der der be Seemann die Plicht, auf der sich die Leute zu kämmen pflegen, Lauseplicht nennt, wer wird sich darüber verwundern?
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