Auffangen
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Seemannssprache · 1882 · p. 1
greifen, fa en, festmachen (skr. pàça, Strick, weil dieser „faßt!‟). Die seemännische Bedeutung ist: etwas festbinden, was lose ist, aber nicht lose sein soll und sich nicht bewegen darf. Offenbar ist das Wort in Gebrauch gekommen im Gedanken an ein sich be we gen des, im Winde oder von der Bewegung des Schiffes hin und her schlagendes Tau, das man zu fangen, zu erhaschen suchen muß; das ist die erste Bedeutung von auffangen. Aber zur Tätigkeit des Fa ens gehört die des Haltens, daß das Tau nicht wieder schlagen kann; das wird verhindert durch Festbinden, welches die zweite Bedeutung von auffangen ist. Die hat sich dann dah in erweitert, daß man auch nichtschlagendes Tauwerk auffängt; wenn z. B. Deck gewaschen werden und das an Deck aufgescho ene Tauwerk nicht im Wege sein und nicht naß werden soll, wird es aufgefangen, d. h. zus am menge bun den und hoch gehängt. Von hier aus ist der Begriff noch weiter und zwar so ausgedehnt worden, daß auffangen ganz allgemein für aufhangen gebraucht wird, so daß man, wenn die nie der deutsche Form opvangen dem nicht entgegen wäre, auf den Schluß kommen könnte, es müßte auffangen da elbe wie aufhangen sein.
Readham'da tam maddeyi gor →